Nach dem Unfall
Was tun nach einem Autounfall? Die wichtigsten Schritte in Ruhe erklärt
Ein Unfall bringt den Alltag durcheinander – und genau in dieser Situation sollen Sie richtige Entscheidungen treffen. Diese Anleitung führt Sie in Ruhe durch die wichtigsten Schritte: von der Sicherung der Unfallstelle bis zur Frage, wann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist.
1. Unfallstelle sichern und Ruhe bewahren
Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Kümmern Sie sich zuerst um Verletzte und rufen Sie bei Personenschäden immer den Notruf 112.
Bei reinen Blechschäden gilt: Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, dürfen Sie zur Seite fahren – aber erst, nachdem Sie die Positionen fotografiert haben.
2. Beweise sichern: Fotos sind Ihr wichtigstes Werkzeug
Fotografieren Sie die Gesamtsituation aus mehreren Blickwinkeln, die Endstellung beider Fahrzeuge, alle Schäden im Detail sowie Bremsspuren, Splitterfelder und die Straßenverhältnisse. Auch Kennzeichen und der Unfallgegner gehören dokumentiert.
Diese Fotos kosten nichts, sind aber später oft entscheidend – etwa wenn der Unfallhergang strittig wird oder die Versicherung Schäden anzweifelt.
3. Daten austauschen – aber kein Schuldanerkenntnis abgeben
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (Name der Gesellschaft und wenn möglich die Versicherungsscheinnummer). Gibt es Zeugen, sichern Sie deren Kontaktdaten.
Wichtig: Äußern Sie sich an der Unfallstelle nicht zur Schuldfrage und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Die Klärung der Haftung ist Sache der Versicherungen – vorschnelle Aussagen können Ihre Position schwächen.
4. Wann muss die Polizei kommen?
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Unfallflucht, ausländischen Beteiligten oder Verdacht auf Alkohol und Drogen sollten Sie die Polizei (110) hinzuziehen. Bei kleinen Blechschäden mit klarer Sachlage nimmt die Polizei den Unfall oft nicht auf – das ist normal und kein Nachteil, wenn Sie selbst gut dokumentiert haben.
5. Vor der Werkstatt: erst den Schaden beziffern lassen
Ein häufiger und teurer Fehler: Das Fahrzeug wird repariert, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist. Sind die Spuren einmal beseitigt, lassen sich Schadenhöhe, Wertminderung und Unfallhergang kaum noch belegen.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, haben Sie in der Regel Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung – und Sie dürfen den Gutachter selbst wählen. Das Gutachten beziffert neben den Reparaturkosten auch Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall, die sonst leicht untergehen.
6. Ihre eigene Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung zeitnah – üblich ist eine Frist von etwa einer Woche. Das gilt auch, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben; eine bloße Meldung erhöht Ihre Beiträge nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über kfz-technische und gutachterliche Themen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen unterstützt Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen zum Thema
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