Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – wir dokumentieren Ihren Schaden gerichtsfest und setzen ihn korrekt durch.

Was ist das?
Ein Unfallgutachten dokumentiert den entstandenen Schaden nach einem Verkehrsunfall vollständig und nachvollziehbar. Es bildet die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – von der Reparaturkostenhöhe bis zum Wertverlust Ihres Fahrzeugs.
Was kostet mich das?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten für unser Gutachten. Wir prüfen Ihren Fall im Erstgespräch kostenfrei.
Das ist enthalten
- Vollständige Schadensdokumentation mit Fotos
- Ermittlung der Reparaturkosten
- Restwertermittlung Ihres Fahrzeugs
- Berechnung des Nutzungsausfalls bzw. Mietwagenkosten
- Wertminderung nach fachgerechter Reparatur
- Unterstützung bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung
Häufige Fragen zu Unfallgutachten
Der Restwert ist der Wert, den Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch hat. Eine korrekte, marktgerechte Ermittlung verhindert, dass Versicherungen überhöhte Restwertangebote ansetzen, die Ihre Entschädigung mindern würden.
Der Nutzungsausfall entschädigt Sie für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Wir berechnen ihn anhand anerkannter Tabellenwerke (z. B. Sanden/Danner/Küppersbusch) auf Basis von Fahrzeugtyp und -alter.
Wir begründen unser Gutachten fachlich fundiert und unterstützen Sie – bei Bedarf gemeinsam mit einem Fachanwalt – dabei, unberechtigte Kürzungen zurückzuweisen.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten vollständig – für Sie entstehen dann keine Kosten. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe. Bei Teilschuld oder eigenverschuldetem Unfall besprechen wir die Kosten transparent vorab.
Als Faustregel gilt die Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro: Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Wichtig: Die Schadenshöhe lässt sich von außen oft nicht einschätzen – moderne Fahrzeuge verbergen hinter kleinen Kratzern teure Sensorik. Im Zweifel schauen wir kostenfrei drauf.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Der von der gegnerischen Versicherung geschickte Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung – ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie.
Die Besichtigung ist im Rhein-Main-Gebiet meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden möglich, oft noch am selben Tag. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage nach der Besichtigung – bei dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Ja. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten kalkulierten Betrag (abzüglich Mehrwertsteuer) auszahlen, statt zu reparieren. Ein belastbares Gutachten ist dafür die Voraussetzung – der Betrag richtet sich exakt nach der dort ermittelten Kalkulation.
Liegt der Reparaturaufwand über dem Fahrzeugwert, ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ihre Entschädigung ist die Differenz aus beiden. Gerade beim Restwert lohnt die unabhängige Ermittlung – überhöhte Restwertangebote der Versicherung mindern sonst Ihre Auszahlung.