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Werte & Bewertung

Restwert und Wiederbeschaffungswert einfach erklärt

Nach einem schweren Unfall fallen schnell die Begriffe Restwert, Wiederbeschaffungswert und wirtschaftlicher Totalschaden. Wer sie versteht, kann die Abrechnung der Versicherung nachvollziehen – und erkennt, an welchen Stellschrauben über die Entschädigungshöhe entschieden wird.

Wiederbeschaffungswert: Was kostet ein gleichwertiges Auto?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am regionalen Markt für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten – gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und Ausstattung, in vergleichbarem Zustand. Er wird üblicherweise auf Händlerpreisniveau ermittelt, denn dort kaufen die meisten Geschädigten realistisch ein.

Restwert: Was ist das beschädigte Auto noch wert?

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch erzielt – ermittelt über den regionalen Markt und spezialisierte Aufkäufer. Hier lohnt Aufmerksamkeit: Je höher der angesetzte Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung aus. Versicherungsnahe Restwertbörsen liefern deshalb nicht selten auffällig hohe Gebote.

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert nach anerkannten Regeln auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt – nachvollziehbar und dokumentiert.

Wirtschaftlicher Totalschaden: die einfache Rechnung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt üblicherweise vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder ihm nahekommen. Abgerechnet wird dann in der Regel auf Totalschadenbasis: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand – Ihre Entschädigung.

Ein Rechenbeispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro, Restwert 3.000 Euro – die Versicherung zahlt 9.000 Euro, und Sie können das Fahrzeug für 3.000 Euro an den benannten Aufkäufer verkaufen.

Die 130-Prozent-Grenze: Reparatur trotz Totalschaden

Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen – üblicherweise bis zu 130 Prozent. Voraussetzung ist in der Regel eine fachgerechte, vollständige Reparatur nach Gutachten und die Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate.

Ob dieser Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll und durchsetzbar ist, besprechen wir gern anhand konkreter Zahlen.

Warum diese Werte nicht der Versicherung überlassen bleiben sollten

Wiederbeschaffungswert zu niedrig, Restwert zu hoch – schon sinkt Ihre Entschädigung an zwei Stellen gleichzeitig, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Ein unabhängiges Gutachten legt beide Werte transparent und marktgerecht fest.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über kfz-technische und gutachterliche Themen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen unterstützt Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen zum Thema

Nein, verkaufen müssen Sie gar nicht. Wenn Sie verkaufen, dürfen Sie sich in der Regel auf den im unabhängigen Gutachten ausgewiesenen Restwert verlassen. Vorsicht bei nachgeschobenen höheren Geboten der Versicherung – hier lohnt vor einer Reaktion ein kurzer fachlicher oder anwaltlicher Rat.
Der Zeitwert beschreibt den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, der Wiederbeschaffungswert den Preis für die Ersatzbeschaffung beim Händler – letzterer liegt üblicherweise etwas höher und ist beim Haftpflichtschaden der maßgebliche Wert.
Ja, das ist üblicherweise möglich: Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand und behalten das Fahrzeug (dessen Restwert bleibt dann bei Ihnen). Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.

Im Schadenfall rund um die Uhr erreichbar

Totalschaden? Lassen Sie beide Werte unabhängig ermitteln.

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