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Kosten & Ansprüche

Nutzungsausfall nach dem Unfall: Geld für jeden Tag ohne Auto

Ihr Auto steht in der Werkstatt, und Sie kommen mit Bahn, Fahrrad oder dem Zweitwagen zurecht? Dann verschenken Sie möglicherweise Geld: Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, steht Ihnen bei unverschuldetem Unfall in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Was ist Nutzungsausfallentschädigung?

Die Möglichkeit, das eigene Auto jederzeit zu nutzen, hat einen wirtschaftlichen Wert. Fällt sie unfallbedingt weg und nehmen Sie keinen Mietwagen, gleicht die gegnerische Versicherung diesen Verlust üblicherweise mit einem Tagessatz aus – als Alternative zum Mietwagen, nicht zusätzlich.

Wie hoch ist der Tagessatz?

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter und wird anhand etablierter Tabellen ermittelt, mit denen auch Gerichte arbeiten. Je nach Fahrzeug liegen die Sätze üblicherweise zwischen etwa 23 und 175 Euro pro Tag – bei einem gängigen Mittelklassewagen oft um die 40 bis 60 Euro.

Bei zwei Wochen Reparaturdauer kommen so schnell mehrere hundert Euro zusammen – Geld, das Ihnen zusteht, aber nur selten von selbst angeboten wird.

Die drei Voraussetzungen

Erstens: Nutzungswille – Sie hätten das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt (bei einem privat genutzten Alltagsauto wird das üblicherweise unterstellt). Zweitens: Nutzungsmöglichkeit – Sie wären fahrfähig gewesen, waren also z. B. nicht verletzt im Krankenhaus. Drittens: kein Mietwagen für denselben Zeitraum.

Für welchen Zeitraum?

Ersatzfähig ist üblicherweise die notwendige Ausfalldauer: bei Reparatur die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer (plus gegebenenfalls Wartezeit auf das Gutachten), bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer – also die Zeit, die die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs realistisch benötigt.

Genau hier zeigt sich der Wert eines unabhängigen Gutachtens: Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer werden dort fachlich hergeleitet und sind damit belastbar dokumentiert.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen tritt an die Stelle des Nutzungsausfalls in der Regel der konkrete Ertragsausfall oder die Vorhaltekosten – die Berechnung ist aufwendiger. Für Flotten und Gewerbekunden erstellen wir die erforderlichen Nachweise.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über kfz-technische und gutachterliche Themen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen unterstützt Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen zum Thema

In der Regel anteilig entsprechend der Haftungsquote – bei 50 % Mitschuld also üblicherweise die Hälfte des Tagessatzes für den ersatzfähigen Zeitraum.
Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Verschulden (z. B. Lieferzeit von Ersatzteilen), kann der Anspruch entsprechend länger bestehen. Wichtig ist eine Bestätigung der Werkstatt über den Verzögerungsgrund.
Im Unfallgutachten: Wir weisen die Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs und den zugehörigen Tagessatz mit aus – damit ist die Position gegenüber der Versicherung sauber belegt.

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