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Kosten & Ansprüche

Gutachter der Versicherung: Warum Sie den Sachverständigen selbst wählen sollten

Kurz nach der Schadenmeldung ruft die gegnerische Versicherung an und bietet an, „ihren“ Gutachter zu schicken. Das klingt bequem – hat aber einen Haken: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Seite, die am Ende möglichst wenig zahlen möchte.

Der Interessenkonflikt, offen benannt

Ein von der Versicherung beauftragter oder empfohlener Sachverständiger erhält seine Aufträge dauerhaft von dieser Versicherung. Es liegt in der Natur der Sache, dass seine Bewertungen im Zweifel eher zugunsten des Auftraggebers ausfallen – bei Stundensätzen, Wertminderung, Restwert oder der Frage, was repariert und was nur instand gesetzt wird.

Das muss keine böse Absicht sein. Aber Sie haben keinen Einblick, und die Differenz geht zu Ihren Lasten.

Ihr gutes Recht: die freie Gutachterwahl

Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen in der Regel frei wählen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Die Kosten des eigenen, unabhängigen Gutachtens trägt bei unverschuldetem Unfall üblicherweise die gegnerische Versicherung.

Ein unabhängiger Sachverständiger ist wirtschaftlich nicht von Versicherungen abhängig und bewertet ausschließlich den tatsächlichen Schaden. Genau dafür steht CarValue seit 2015.

Wo die Unterschiede typischerweise liegen

In der Praxis unterscheiden sich Gutachten oft bei der merkantilen Wertminderung (wird gar nicht oder zu niedrig angesetzt), bei der Reparaturdauer (verkürzt weniger Nutzungsausfall), beim Restwert (zu hoch angesetzt reduziert die Auszahlung bei Totalschaden) und bei Verbringungskosten oder UPE-Aufschlägen.

Jede dieser Positionen wirkt unscheinbar – zusammen machen sie häufig mehrere hundert bis tausend Euro aus.

Was tun, wenn die Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat?

Auch dann ist es in der Regel nicht zu spät. Sie können das Versicherungsgutachten durch ein unabhängiges Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme überprüfen lassen. Wichtig ist, dass der Schaden noch nicht vollständig beseitigt wurde – je früher Sie uns kontaktieren, desto besser lässt sich der Zustand dokumentieren.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über kfz-technische und gutachterliche Themen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen unterstützt Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen zum Thema

Im unverschuldeten Haftpflichtfall in der Regel nicht – die freie Gutachterwahl liegt beim Geschädigten, und die Kosten des unabhängigen Gutachtens gehören üblicherweise zum ersatzfähigen Schaden. Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht verunsichern; bei Streitfragen hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Nein, dort gelten die Vertragsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung – üblicherweise beauftragt die Versicherung den Gutachter. Ein eigenes Gegengutachten ist möglich, wird aber meist nicht erstattet.
Ja. Wir erhalten keine Aufträge von Versicherungen und sind ausschließlich unseren Auftraggebern verpflichtet – den Geschädigten, Autohäusern, Werkstätten und Anwälten im Rhein-Main-Gebiet.

Im Schadenfall rund um die Uhr erreichbar

Bevor der Versicherungsgutachter kommt: Holen Sie sich eine unabhängige Einschätzung.

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